Swisslife (Liechtenstein) AG Fundlife Capital

Neuer Vorwurf eines untauglichen Produkts.

Die Swiss Life (Liechtenstein) AG hat unter dem Namen ihrer Rechtsvorgängerin Capital Leben über die Deutsche Bank (Schweiz) AG unter dem Namen „Liechtenstein Fundlife Capital“ ein Lebensversicherungsprodukt zur Errichtung einer Altersvorsorge an deutsche Kunden verkauft. Bei den Produkten erfolgte die Vermittlung und auch die Vermögensverwaltung über die Deutsche Bank (Schweiz) AG.

Ein Kunde der Swiss Life (Liechtenstein) AG erhebt nun den Vorwurf, das von der Versicherung verkaufte Produkt sei von Beginn an zum Scheitern verurteilt gewesen und habe für den Kunden keine realistische Aussicht auf eine Wertsteigerung bestanden. Denn trotz der Erwirtschaftung von Bruttorenditen von über 30% über die Laufzeit habe sich der Wert der Versicherungspolice in keiner Weise positiv zugunsten des Kunden entwickelt.

Der Vorwurf lautet, dass die gesamten in der Vermögensveranlagung erwirtschafteten Renditen durch eine umfangreiche und intransparente Kostenstruktur aufgezehrt wurde und damit lediglich der Vermögensverwalter und die Versicherung, nicht aber der Kunde vom Produkt profitieren konnten.

Der Vorwurf geht auch dahingehend, dass der Kunde vor Abschluss nicht über die tatsächlichen Kosten und Belastungen informiert wurde und ihm daher nicht bekannt war, welche Renditen zur Kostendeckung erforderlich waren.

Unsere Kanzlei vertritt die Ansicht, dass sämtliche Kunden, welche das gleiche, seinerzeit von der Rechtsvorgängerin Capital Leben über die Deutsche Bank (Schweiz) AG verkaufte Produkt abgeschlossen haben, über Schadensersatzansprüche gegenüber der Swiss Life (Liechtenstein) AG verfügen dürften. Die Produkte dürften vornehmlich an seinerzeitige Kunden der Deutsche Bank (Schweiz) AG verkauft worden sein.