Liechtenstein erlässt Notariatsgesetz

Der liechtensteinische Landtag hat am 4. Oktober 2019 das Notariatsgesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetz schliesst eine wesentliche Lücke für Dienstleistungen im Rechtsverkehr und beseitigt die in diesem Bereich bestehenden Wettbewerbsnachteile endgültig. Das Notariatsgesetz bietet nunmehr Grundlage für die Ausübung des Berufs des Notars in Liechtenstein und erlaubt erstmals öffentliche Beurkundungen, Beglaubigungen sowie die Errichtung von exekutionsfähigen Titeln durch Notare in Liechtenstein. Besondere Anerkennung soll an dieser Stelle dem Initiator des Notariatsgesetzes MMag. Nicolas Reithner ausgesprochen werden, der sich beharrlich für die Einführung des Notariatsgesetzes eingesetzt hat.

Das Notariatsgesetz tritt am 01.01.2020 in Kraft.