Gerichtliches Sachverständigengutachten bestätigt irreführende Angaben in Verkaufsunterlagen.

Im Rahmen der gegen die Swisslife (Liechtenstein) AG geführten Schadenersatzverfahren wegen des von der Swisslife (Liechtenstein) AG verkauften Gesamtprodukts des Swisslife Pensionsplans ist der gerichtlich bestellte Sachverständige in seinem Gutachten nunmehr unter anderem zu folgenden bemerkenswerten Schlüssen gekommen:

  • Die in den Verkaufsunterlagen angegebenen, zu erwartenden Wertentwicklungen seien irreführen und komme der Kunde auf Basis dieser Unterlagen zu falschen Schlüssen.
  • Die in den Verkaufsunterlagen vorgenommenen Berechnungen würden auf unrealistischen Annahmen basieren.
  • Die tatsächlich im Produkt angefallenen Kosten seien deutlich höher gewesen als die in den Verkaufsunterlagen angegebenen Kosten.
  • Aus den Verkaufsunterlagen seien die in Abrechnung gebrachten laufenden Kosten nicht ersichtlich.
  • Das verkaufte Produkt sei für Personen, welche von dieser Art der Altersvorsorge abhängig sind, ungeeignet.

Die Ergebnisse des Gutachtens bestätigen somit die vom Kläger vorgebrachten Gründe für die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche