Cayman-Inseln auf der Blacklist der EU

Cayman-Inseln auf der Schwarzen Liste der EU; Kann die Sitzverlegung von alternativen Investmentfonds das Problem lösen?

Kürzlich hat die Europäische Union die Cayman-Inseln, ein britisches Übersee-Territorium, auf ihre schwarze Liste der unkooperativen Steueroasen gesetzt.

Die EU vertrat die Ansicht, dass die Cayman-Inseln keine geeigneten Massnahmen zur Verhinderung von Steuermissbrauch implementiert haben und Firmen erlauben würden, sich dort trotz minimaler Präsenz im Hoheitsgebiet registrieren zu lassen. Zusammen mit den Cayman-Inseln setzte die EU auch Panama, Palau und die Seychellen auf die schwarze Liste.

Unternehmen, die in Ländern registriert sind, die auf der schwarzen Liste stehen, sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit erheblichen Schwierigkeiten beim Zugang zum EU-Markt konfrontiert.

Auf den Cayman-Inseln sind mehr als 10’000 Investmentfonds angesiedelt. Aufgrund der schwarzen Liste dürfte insbesondere die grosse Zahl der auf den Cayman-Inseln registrierten alternativen Investmentfonds erhebliche Schwierigkeiten haben, nicht nur Investoren aus dem EU-Raum anzuziehen. Insbesondere könnten sie Schwierigkeiten haben, ihre Vermögenswerte in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum zu investieren, da die Akzeptanz von Strukturen aus den Cayman-Inseln bei Banken in der EU und im EWR abnimmt. Dies kann ihre Anlagestrategien erheblich beeinträchtigen.

Angesichts dieser Situation erwägen mehrere Fonds eine Verlagerung von der Offshore-Jurisdiktion der Cayman-Inseln in Onshore-Jurisdiktionen wie Liechtenstein.

Liechtenstein verfügt seit 2015 über ein Abkommen über den automatisierten Austausch in Steuerangelegenheiten (AEOI) mit der EU und gilt allgemein als zuverlässiges Mitglied der OECD-Länder, das wirksame Massnahmen gegen Steuerhinterziehung und Geldwäscherei umgesetzt hat.

Liechtenstein bietet attraktive Rahmenbedingungen für alternative Anlagefonds. Neben der Tatsache, dass keine Steuern auf die Fonds erhoben werden, ist einer der Hauptvorteile der Zeitrahmen für die Gründung eines Investmentfonds und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In der Regel kann der Alternative Investmentfond innerhalb von zwei Monaten gegründet werden. Auch die Sitzerlegung bestehender Investmentfonds aus ausländischen Jurisdiktionen nach Liechtenstein erfolgt regelmässig in einem ähnlichen Zeitrahmen. Seit Februar 2020 wurde das Registrierungsverfahren für Alternative Investmentfonds bei der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht weiter vereinfacht, wodurch die Effizienz weiter gesteigert wird.

Bereits vor einigen Jahren hat sich eine grosse Anzahl von Investmentfonds der Cayman-Inseln entschieden, nach Liechtenstein umzusiedeln, um on-shore zu werden. Angesichts der jüngsten Massnahme der EU kann Liechtenstein mit einer weiteren Verlegungswelle rechnen, da dieser Schritt den Managern der Investmentfonds die Möglichkeit gibt, die bevorstehenden Schwierigkeiten zu bewältigen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über die alternativen Anlagefonds in Liechtenstein und die Nutzung der gesetzlichen Regelungen erfahren möchten.