Blockchain Netzwerk Stiftungen in Liechtenstein

Das liechtensteinische Stiftungsrecht besteht seit dem Erlass des Personen- und Gesellschaftsrechts im Jahr 1926. Seither hat sich die liechtensteinische Stiftung als verlässliche und gefragte Rechtsform erwiesen, insbesondere für die Nachlassplanung, den Vermögensschutz und auch als Top-Holding-Struktur für privat gehaltene Konzernstrukturen.

Es ist allgemein bekannt, dass einige der grössten privaten Unternehmensgruppen der Welt schlussendlich von liechtensteinischen Stiftungsstrukturen gehalten werden, die als Dach für die Unternehmensgruppe agieren, wie z.B. die Ikea-Gruppe, die Tetra-Gruppe, die Onassis-Gruppe, die Hilti-Gruppe und die Luksic-Gruppe.

Neben den genannten Zwecken wird die Liechtensteinische Stiftung seit Jahrzehnten auch für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke auf der ganzen Welt eingesetzt. Im Gegensatz zur schweizerischen gemeinnützigen Stiftung, die von Gesetzes wegen strengen Beschränkungen hinsichtlich der verfolgbaren gemeinnützigen Zwecke unterliegt, wozu insbesondere die Beschränkung auf gemeinnützige Tätigkeiten in der Schweiz gehört, unterliegt die liechtensteinische gemeinnützige Stiftung keinen derartigen Beschränkungen. Vielmehr erlaubt und begrüsst das liechtensteinische Stiftungsrecht die Verfolgung von gemeinnützigen Stiftungszwecken an jedem Ort der Welt und hat damit schon konzeptionell einen viel breiteren Anwendungsbereich.

Unsere Praxis hat gezeigt, dass die liechtensteinische Stiftung in den letzten zwei Jahren insbesondere im fortschrittlichen Bereich der Blockchain-Netzwerke erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Insbesondere aufgrund der Flexibilität des liechtensteinischen Stiftungsrechts hat sich die liechtensteinische gemeinnützige Stiftung als ideale Rechtsform für die langfristige Erfüllung des Zwecks und der Ziele dezentraler Netzwerkprotokolle erwiesen, welche im Begriff sind die technische Infrastruktur der Zukunft bereitzustellen. Mittlerweile haben sich liechtensteinische gemeinnützige Stiftungen als zuverlässiger Grundstein für mehrere der 100 weltweit führenden Netzwerkprotokolle erwiesen. Neben SKALE Network (SKL) und Elrond Network (EGLD), für welche bereits eine Netzwerk Stiftung errichtet wurde, hat kürzlich auch Doge Network (DOGE) den Aufbau einer liechtensteinischen Stiftungsstruktur begonnen.

Die stetig wachsende Bedeutung und der Nachweis der Funktionsfähigkeit und Verlässlichkeit blieben nicht unbemerkt. Unsere Kanzlei verzeichnet eine steigende Nachfrage bei der Errichtung neuer liechtensteinischer Stiftungsstrukturen, um dezentralen Netzwerkprotokollen eine geeignete rechtliche Grundlage zu bieten.

In jüngster Zeit verzeichnen wir auch eine verstärkte Nachfrage nach der Verlagerung von Netzwerkprotokoll-Stiftungen aus anderen Jurisdiktionen. Insbesondere in der Schweiz ansässige Netzwerkprotokoll-Stiftungen stellen fest, dass die strengen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Zweckbindung in Verbindung mit einer unverhältnismässigen und teilweise invasiven Stiftungsaufsicht und einer nachteiligen steuerlichen Behandlung zunehmend eine Belastung für bestehende Netzwerkprotokoll-Stiftungen darstellen, die sogar das Potenzial haben, die langfristige Verfolgung der ursprünglichen Ziele und Absichten der Stifter der Protokolle zu gefährden.

In Zusammenarbeit mit erfahrenen internationalen Steuerberatern hat unsere Kanzlei bereits mehrere Projekte bei der Errichtung von liechtensteinischen Netzwerkprotokoll-Stiftungen sowie bei der Verlagerung bestehender Strukturen in die liechtensteinische Rechtsordnung beraten und begleitet. Aufgrund der in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen und der im Ausland aufgetretenen Hindernisse können wir mit Zuversicht festhalten, dass die Liechtenstein derzeit ein einzigartiges und unübertroffenes rechtliches Umfeld für dezentrale Blockchain-Protokolle und -Netzwerke bietet, welches eine nachhaltige Grundlage für die langfristige Entwicklung und das Wachstum von dezentralen Netzwerken bietet.

Daher sind nicht nur neue, sondern auch bestehende Blockchain-Protokolle gut beraten, die Implementierung einer liechtensteinischen Stiftungsstruktur bereits in einem frühen Projektstadium zu erwägen und zu prüfen.

9 | 2021