Die jüngsten Turbulenzen um FTX und Alameda haben einmal mehr die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Kryptobranche gelenkt und insbesondere neuen Nährboden für Kritik an der gesamten Branche gegeben. Von einzelnen Mitgliedern des in der Sache FTX eingesetzten Untersuchungsausschusses wurden sogar Rufe nach einem Verbot von Kryptowährungen laut.
Derartige Forderungen sind offensichtlich unangemessen und unverhältnismässig und verkennen die wahren Ursachen dieser Ereignisse. Entsprechend sind insbesondere die grossen Finanzmarktakteure wie Blackrock, Fidelity oder JP Morgan Chase weiterhin davon überzeugt, dass die nächste Generation der Finanzmärkte auf tokenisierten Vermögenswerten basieren wird.
Dennoch zeigen die einschneidenden Ereignisse rund um FTX neuerlich auf, wie wichtig eine angemessene Regulierung für eine nachhaltige Zukunft der Märkte für Kryptoassets ist, die sicherstellt, dass die Zukunft eines Kryptodienstleisters und seiner Kunden nicht von den Handlungen einzelner unerfahrener Person abhängig ist, sondern eine adäquate Governance Struktur und Risikomanagement implementiert wird und die leitenden Personen über hinreichende Erfahrungen in den Bereichen verfügen, in welchen sie tätig werden.
Aus genau diesen Erwägungen hat Liechtenstein als erstes Land der Welt bereits im Januar 2020 das Liechtensteiner Blockchain-Gesetz (TVTG) in Kraft gesetzt, welches für die Erbringung von Dienstleistungen im Kryptobereich geeignete Governance und Risikomanagement Strukturen verlangt.
Das TVTG diente auch als Vorbild für die MiCA-Verordnung, welche eine einheitliche Regulierung im EU/EWR bereitstellen wird und genauso wie das TVTG sicherstellen soll, dass der europäische Markt von Ereignissen wie bei FTX verschont bleibt.
MiCAR wird voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2023 in Kraft gesetzt und dann Mitte oder Ende 2024 nach einer Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten anwendbar. Als Mitgliedsstaat des EWR, werden die Bestimmungen der MiCAR auch in Liechtenstein anwendbar sein und dann die Bestimmungen des TVTG ersetzen.
Während dieser Übergangszeit werden auch die Bestimmungen des TVTG graduell angepasst, um sicherzustellen, dass die dem TVTG unterstellten Unternehmen möglichst nahtlos in das neue Regime unter MiCAR wechseln können.
Entsprechend werden alle Unternehmen, welche sich vor dem Ablauf der Übergangsfrist bereits unter den Bestimmungen des TVTG registriert haben, die Möglichkeit erhalten in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren eine Lizenzierung unter MiCAR zu erhalten und vom EU-weiten Passporting zu profitieren.
Einen weiteren Bestandteil der der Digital Finance Strategie ist das DLT-Pilot Regime dar, über welches wir bereits gesondert berichtet haben: https://niedermueller.law/de/dlt-pilot-regime-in-liechtenstein/
In den kommenden Monaten werden wir im Rahmen einer Serie von Newslettern die künftige Regulierung unter MICAR vorstellen und diese mit der bestehenden Regulierung unter dem TVTG vergleichen. Dabei werden insbesondere der Anwendungsbereich und die einzelnen Crypto Asset Service Provider (CASP) unter MiCAR dargestellt.
Weiters werden wir basierend auf unseren Erfahrungen der letzten Jahre in weiteren Newslettern einige essenziellen Themen behandeln, welche Blockchain Unternehmen in Liechtenstein zwingend beachten sollten. Dabei werden insbesondere die Corporate Governance Struktur, das Regulatory Framework, die KYC/AML Regelungen, der Schutz von IP-Rechten aus praktischer Sicht behandelt und die derzeit bestehende Best Practice erläutert.
Unsere Newsletter sollen insbesondere bestehenden und künftigen Marktteilnehmern die Anpassung an die kommende Regulierung und auch den Eintritt in den Markt erleichtern und das Bewusstsein für wichtige Problembereiche schärfen, welche allzu gerne vernachlässigt werden. Damit wollen wir auch erreichen, dass sich die Qualität der Akteure am liechtensteinischen Markt weiter verbessert und Liechtenstein seiner Vorbildrolle weiter gerecht werden kann.