In dem beim Fürstlichen Landgericht anhängigen Konkursverfahren über das Vermögen der Gable Insurance AG in Konkurs, einem ehemaligen Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein hat der Masseverwalter diverse bekannte angemeldete Gläubigerforderungen ganz oder teilweise bestritten.
Bislang war es jedoch dem Masseverwalter und dem Gericht bislang in zahlreichen Fällen nicht möglich, die Gläubiger rechtswirksam davon zu verständigen, dass die von ihnen angemeldeten Forderungen bestritten wurden.
Zu beachten ist dabei, dass der Zugang einer solchen Verständigung nach dem massgeblichen Konkursrecht eine nicht verlängerbare Frist von 14 Tagen auslöst, binnen welcher der Gläubiger eine Klage zur Geltendmachung der bestrittenen Forderungen auslöst (Anordnungsklage). Unterbleibt eine solche Klage sind die Gläubiger vom Konkursverfahren ausgeschlossen und können die Forderungen nicht mehr geltend gemacht werden.
Das Fürstliche Landgericht hat sich mittlerweile dazu entschlossen, die Gläubiger durch Kundmachung im elektronischen Amtsblatt über die Bestreitung zu verständigen, sodass mit der Kundmachung die Frist zur Erhebung der Anordnungsklage ausgelöst werden soll.
Entsprechend besteht für diejenigen Gläubiger, deren Forderungen bestritten wurden, aber an einer Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Forderungen festhalten wollen, erhöhter Handlungsbedarf. Denn im Falle der Untätigkeit würden ihre bestrittenen Forderungen aus dem Konkursverfahren ausgeschlossen.
Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl an Gläubigern im Konkursverfahren und unterstützt diese bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Gerne unterstützen wir betroffene Gläubiger bei der Prüfung und Geltendmachung bestrittener Forderungen gegenüber der Konkursmasse.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: office@niedermueller.law
11|2023