Stiftungsrecht
Das Stiftungsrecht zählt zu einem der bedeutendsten Rechtsbereiche des liechtensteinischen Rechts. Angesichts der Vielzahl an Stiftungen und unterschiedlichen Interessenlagen, Handlungen, Interpretationen und Fehler der verschiedenen Stiftungsbeteiligten (Stifter, Stiftungsräte, Begünstigte, etc.) entstehen regelmässig Konfliktsituationen.
Wir beraten und vertreten Stiftungen und Stiftungsbeteiligte aussergerichtlich und in Verfahren gerade in Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Auskunfts- und Informationsrechten, vermögenswerten Ansprüchen sowie in Bereichen der Stiftungsaufsicht, insbesondere Abberufungsverfahren sowie dem Bereich der Organhaftung (Verantwortlichkeitsrecht).
Daneben beraten und begleiten wir gemeinsam mit unseren Partnern die Strukturierung und Nachlassplanung durch Errichtung neuer Stiftungsstrukturen.