FMA klärt Erfordernis von MiCAR Lizenzen für externe Vermögensverwalter bei Investment Fonds.

Seit 1. Februar 2025 ist das nationale EWR-MiCA-DG in Liechtenstein in Kraft getreten. Gemäss MiCAR ist für die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Massgabe von Art. 59 Abs. 1 MiCAR eine Bewilligung erforderlich.

Für Verwaltungsgesellschaften bzw. AIFM stellte sich daher die Frage, ob eine Erlaubnis nach MiCAR erforderlich ist, sofern ein Fonds in Kryptowerte veranlagt.

Bis vor Kurzem herrschte bei Verwaltungsgesellschaften von Alternativen Investmentfonds und Vermögensverwaltern oft Unklarheit, ob bei Erbringung bestimmter Dienstleistungen in Zusammenhang mit Kryptowerten auch bereits lizenzierte AIFMs und Vermögensverwalter eine gesonderte MiCAR Lizenz benötigen.

Die FMA Liechtenstein hat nunmehr klargestellt, dass ein AIFM allein dadurch, dass ein Fonds in Kryptowerte veranlagt, die im Anwendungsbereich der MiCAR liegen, keine Kryptowerte-Dienstleistung erbringt. Weiters dürfen OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Verwalter alternativer Investmentfonds sowie Vermögensverwalter bestimmte Kryptowerte-Dienstleistungen wie bspw. Portfolioverwaltung von Kryptowerten auf Einzelkundenbasis nach Massgabe von Art. 60 Abs. 5 sowie Abs. 3 MiCAR erbringen.

Sollte jedoch das Portfolio Management eines AIF Fonds oder anderer strukturierter Produkte, welche in Kryptowerte investiert sind, an einen Vermögensverwalter delegiert werden, so benötigt dieser Vermögensverwalter nach Auffassung der FMA – welche der einheitlichen Praxis der europäischen Aufsichtsbehörden entspricht – auch über eine gesonderte Bewilligung nach MiCAR.

Ausgehend von den obigen Ausführungen wird sämtlichen lizenzierten Vermögensverwaltern und Fondsverwaltern dringend empfohlen, ihre Rolle und Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Verwaltung von Investmentfonds und anderen strukturierten Produkten überprüfen zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, dass in Anlagefonds bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne die erforderlichen Bewilligungen erbracht werden. Betroffen sind insbesondere Mitglieder des Vereins der unabhängigen Vermögensverwalter in Liechtenstein und des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband.

Niedermüller Rechtsanwälte verfügt über ein erfahrenes Team im Bereich Regulatory sowie Banking and Finance und vertritt eine Vielzahl von Mandanten sowohl bei der Erlangung der erforderlichen finanzmarktrechtlichen Bewilligungen als auch bei der Vertretung in Aufsichtsverfahren der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Matthias Niedermüller oder Giuseppina Epicoco

19/12/2025 | Vaduz, Liechtenstein