ÖFFENTLICHE URKUNDEN | In allen Fällen, in denen das Gesetz für Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen die Form einer öffentlichen Urkunde vorschreibt, beraten wir Sie und erstellen und beglaubigen die erforderliche öffentliche Urkunde. Die öffentliche Urkunde kann sowohl liechtensteinischem Recht als auch ausländischem Recht unterstellt werden. Auch kann die öffentliche Urkunde nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer Sprache abgefasst werden.
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNGEN UND EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNGEN | Wir können eidesstattliche Versicherungen und eidesstattliche Erklärungen in deutscher und englischer Sprache zur Verwendung in ausländischen Gerichtsverfahren aufnehmen und beglaubigen.
NOTARISIERUNG VON FAKTEN UND RECHTLICHEN BEZÜGEN | Wir erstellen öffentliche Urkunden zur Beurkundung wichtiger Tatsachen oder Rechtsverhältnisse sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
BEGLAUBIGTE UNTERSCHRIFTEN | Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf allen Arten von Dokumenten mit deutscher und englischer Beglaubigung.
APOSTILLE UND SUPERLEGALISIERUNG | Bei Bedarf veranlassen wir die erforderliche Apostille und Superlegalisierung für beglaubigte oder notariell beurkundete Dokumente.
BEGLAUBIGTE KOPIEN | Bei Bedarf können wir beglaubigte Kopien und Auszüge von Dokumenten aller Art anfertigen.