Prozessfinanzierung
Wir arbeiten unter anderem eng mit folgenden Prozessfinanzierern zusammen:
Foris AG
Omni Bridgeway
Legial AG
Nivalion AG
JuraPlus AG
Woodsford Litigation Funding
Claims Funding Europe
Calunius Capital
Anwaltliche Pflicht zur Aufklärung über Prozessfinanzierung: Gemäss Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts vom 22.01.2015 (2C_818/2014) erfordert die ordnungsgemässe Erfüllung der berufsrechtlichen und auftragsrechtlichen anwaltlichen Aufklärungspflichten neben der Pflicht zur Aufklärung über Erfolgsaussichten, Chancen, Risiken und Kostenrisiken auch die Pflicht, den Mandanten über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung aufzuklären (SJZ 112 (2016) Nr 2).
Bereits aus der Begründung des Bundesgerichts lässt sich eine Allgemeingültigkeit dieser Pflicht zur Aufklärung und Beratung von Rechtsanwälten hinsichtlich der Möglichkeit einer Prozessfinanzierung ableiten. Zudem sehen die berufsrechtlichen Regeln und die allgemeinen Regeln des Auftragsrechts eine umfassende Aufklärungspflicht von Rechtsanwälten gegenüber ihren Mandanten vor. Entsprechend besteht auch für Anwälte in Liechtenstein eine entsprechende Pflicht, ihre Mandanten neben der Aufklärung über die Verfahrenshilfe auch über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung aufzuklären.