Die Publikation Chambers Fraud & Asset Tracing 2024 Liechtenstein bietet einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte des liechtensteinischen Zivil- und Strafrechts in Zusammenhang mit Massnahmen zum Aufspüren, der Sicherung und der Wiedererlangung von in Liechtenstein belegenen Vermögenswerten (Asset Tracing und Asset Recovery).
Das liechtensteinische Zivilrecht bietet weitläufige Möglichkeiten, entzogene Vermögenswerte von unterschiedlichen Personen zurückzufordern und wiederzuerlangen. In Frage kommen insbesondere Schadenersatzansprüche, deliktische Ansprüche, Bereicherungsansprüche, Eigentumsansprüche etc.
Die Publikation befasst sich mit deliktischen Ansprüchen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen in Zusammenhang mit Asset Recovery Fällen und den möglichen einstweiligen Massnahmen zur Blockierung und Verhinderung der weiteren Verschiebung von Vermögenswerten.
So können weitere Verfügungshandlungen insbesondere durch Erlass einstweiliger sichernder Massnahmen wie Verfügungsverboten und Vermögenssperren verhindert werden und der Zugriff des Gläubigers auf diese Vermögenswerte gesichert werden. Dabei können insbesondere auch prioritäre Pfandrechte erwirkt werden. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit des Zugriffs auf vermögenswerte Rechte, welche indirekt Zugriff auf in Liechtenstein belegenes Vermögen bieten. Zu solchen vermögenswerten Rechten zählen insbesondere Auftragsrechte, Gesellschafterrechte, Gründerrechte, Stifterrechte, Begünstigtenrechte, Mandatsrechte und Instruktionsrechte.
Auch Gesellschaften die dem Schuldner nahe stehen oder ihm zuzuordnen sind, können Gegenstand von Asset Recovery Verfahren sein und kann auf die Vermögenswerte solcher Gesellschaften ein Durchgriff erfolgen. Zudem können auch Ansprüche gegen Direktoren von involvierten Gesellschaften bestehen und als Verantwortlichkeitsansprüche geltend gemacht werden.
Weiters bietet das liechtensteinische Recht Massnahmen zur Erlangung von Informationen und der Möglichkeit von Disclosure Verfahren in Liechtenstein. Auch können im Rahmen von Asset Recovery Verfahren ausländischer Vollstreckungstitel teils direkt oder indirekt in Liechtenstein anerkannt und vollstreckt werden und als Basis für die Einbringung von Vermögenswerten dienen.
Auch durch Einleitung und Unterstützung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren können Vermögenswerte aufgespürt und durch gerichtliche Anordnungen gesperrt werden. Zudem können umfassende Dokumente und Informationen beschlagnahmt werden, welche der Privatbeteiligte und Geschädigte einsehen und zur Verfolgung seiner Ansprüche verwenden kann. Dabei können Ermittlungshandlungen unter Einsatz von Rechtshilfeersuchen auch im Ausland geführt werden.
Vermögenswerte die im Rahmen von Strafverfahren gesperrt werden, können in der Folge im Falle der Einziehung durch Verfallsverfahren zugunsten der Opfer und Betroffenen verwendet werden. Die Publikation behandelt auch die Möglichkeiten, die Gläubigern in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zustehen.
Niedermüller Rechtsanwälte verfügt über ein erfahrenes Team an Spezialisten im Bereich Asset Recovery und berät internationale Mandanten regelmässig in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Asset Recovery Verfahren. Das Asset Recovery Team wird dabei von Managing Partner Dr. Matthias Niedermüller M.B.L.-HSG angeführt wird.
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