TGI AG | Update Strafverfahren und Ansprüche in Liechtenstein

In den vergangenen Tagen haben sich die Ereignisse rund um die in Vaduz ansässige TGI AG wiederum zugespitzt und die TGI AG und deren Geschäftsführer Helmut Kaltenegger sorgen für mediale Aufmerksamkeit.

Wie in unserem vorangegangenen Newsletter berichtet, laufen in Liechtenstein bereits strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmässig schweren Betrugs gemäss §§ 146, 147 Abs 3, 148, 2. Fall StGB, der Geldwäscherei gemäss § 165 Abs 1, 2 und 4 StGB sowie wegen der gewerbsmässigen Erbringung von Bankgeschäften ohne Bewilligung gemäss Art 245 Abs 1 lit a BankG. Die Ermittlungen gegen den Mitgründer Helmut Kaltenegger, Verwaltungsrat Michael E., TGI AG selbst, CFO Herbert M. und Geschäftsführer Mark B., den niederösterreichischen Rechtsanwalt Daniel R. und den ehemaligen TGI-Verwaltungsratspräsidenten Nicolas R. gehen dem Verdacht nach, dass TGI AG über Jahre ein umfangreiches Schneeballsystem aufgebaut und unterhalten hat.

Nach aktuellen Medienberichten wurden bereits kurz nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs 2024 Ermittlungen wegen des Verdachts des Betriebs des Einlagengeschäfts ohne Bewilligung geführt.

Die bislang geführten strafrechtlichen Ermittlungen haben den Verdacht erhärtet, dass nur ein Bruchteil von weniger als 10% der Investorengelder zum Erwerb von Gold verwendet wurde. Der Grossteil der Investorengelder soll gemäss den Ermittlungen dafür verwendet worden sein, anderen Investoren Renditen auszuzahlen. Diese Konstellation weist auf die klassische Kombination aus einem Schneeball- und einem Pyramiden-System in Gestalt eines Ponzi-Schemas aus. Ein weiterer grosser Teil der Investorengelder soll an Personen im Naheverhältnis zur TGI AG zugeflossen sein.

Insgesamt soll die Liechtensteinische Stabsstelle Financial Itelligence Unit 68 Konten bei Banken im Liechtenstein und im Ausland identifiziert haben. In welchem Umfang hierauf Vermögenswerte gehalten werden, ist bislang nicht öffentliche bekannt. Jedoch können die auf diesen Konten belegenen Vermögenswerte zur Sicherung von Ansprüchen geschädigter Investoren herangezogen werden.

Fraglich ist auch, ob überhaupt Gold vorhanden ist, auf das Investoren greifen können und ob Investoren überhaupt Gold erworben haben.

Mit persönlichen Auftritten in der Öffentlichkeit versuchte Helmut Kaltenegger erst jüngst, Investoren mit neuen vermeintlich noch attraktiveren Angeboten von der Geltendmachung von Ansprüchen abzuhalten und zum Eingehen neuer Geschäfte im fernen Ausland zu locken. Insbesondere war davon die Rede, dass das Geschäft künftig durch eine auf den Mauritius angesiedelte Firma ausgeübt werden soll.

Investoren kann nur abgeraten werden, sich auf neuerliche Änderungen und Übertragungen von Verträgen einzulassen, da dies zu einem völligen Verlust von realistischen Rechtsschutzmöglichkeiten führen würde. Denn insbesondere aufgrund der jüngsten Entwicklungen kann nicht davon auszugehen, dass TGI AG sämtlichen Verpflichtungen aus Verträgen mit Investoren nachkommen können wird.

Vielmehr wird Investoren geraten, laufende Verträge mit der TGI AG zu beenden, die Rückzahlung des Investments zu verlangen und auch entsprechende Massnahmen zur Sicherung ihrer Ansprüche in die Wege zu leiten.

Hinweis: Für alle Beschuldigten und das Unternehmen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Die TGI AG hat bislang sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.

Niedermüller Rechtsanwälte verfügt über ein schlagkräftiges Asset Recovery Team zur Prüfung und Durchsetzung der Gläubigeransprüche.

Gerne prüfen wir Ihre Dokumentation und erläutern die Erfolgsaussichten und nächsten Schritten. Bei Interesse schicken Sie eine E-Mail mit Erläuterungen und Unterlagen mit dem Betreff «Ansprüche gegen TGI» an office@niedermueller.law

8 | 2026