Die Publikation Lexology Asset Recovery 2026 Liechtenstein bietet einen hilfreichen Überblick über die wichtigsten Aspekte des liechtensteinischen Zivil- und Vollstreckungsrechts sowie Strafverfahrensrechts in Zusammenhang mit Massnahmen zum Aufspüren, zur Sicherung und zur Wiedererlangung von in Liechtenstein belegenen Vermögenswerten (Asset Tracing und Asset Recovery).

Das liechtensteinische Recht bietet weitläufige Möglichkeiten, entzogene Vermögenswerte zunächst in unterschiedlichen Jurisdiktionen unter Zuhilfenahme der Instrumente des Strafverfahrensrechts und aufgrund internationaler Rechtshilfeabkommen aufzuspüren und durch strafrechtliche Massnahmen zu sperren. Es können Dokumente und Informationen erlangt und beschlagnahmt werden, welche Geschädigte einsehen und zur zivilrechtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche verwenden können. 

Weiters können Geschädigte unabhängig davon Vermögenswerte von den jeweiligen Personen auf dem Zivilrechtsweg zurückfordern und wiedererlangen. In Frage kommen insbesondere Schadenersatzansprüche, deliktische Ansprüche, Bereicherungsansprüche und Eigentumsansprüche. Die in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen Informationen können dabei hilfreiche Unterstützung bieten.

Die Publikation befasst sich mit den unterschiedlichen Ansprüchen in Zusammenhang mit Asset Recovery Fällen zur Wiedererlangung entzogener Vermögenswerte und den möglichen einstweiligen Massnahmen zur Blockierung von Vermögenswerten und Verhinderung der weiteren Verschiebung.  

So können weitere Verfügungshandlungen durch Erlass einstweiliger sichernder Massnahmen wie Verfügungsverboten und Vermögenssperren verhindert werden. Gleichzeitig kann damit ein Geschädigter den Zugriff auf diese Vermögenswerte und seine vorrangige Befriedigung sichern. Eine Besonderheit des liechtensteinischen Rechtsschutzsystems ist die Erwirkung vorrangiger Pfandrechte auf Vermögenswerten von Schuldnern. Hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit des Zugriffs auf vermögenswerte Rechte, welche indirekt Durchgriff auf in Liechtenstein belegenes Vermögen bieten. Zu solchen Rechten zählen vor allem Auftragsrechte, Gesellschafterrechte, Gründerrechte, Stifterrechte, Begünstigtenrechte, Mandatsrechte und Instruktionsrechte.

Auch dem Schuldner nahestehende oder ihm wirtschaftlich zuzurechnende Gesellschaften können Gegenstand von Massnahmen zur Asset Recovery sein.  Auf die Vermögenswerte solcher Gesellschaften kann ein zwangsweiser Durchgriff erfolgen. Zudem können auch Haftungsansprüche gegen Direktoren und Organe involvierter Gesellschaften bestehen und als Verantwortlichkeitsansprüche geltend gemacht werden. 

Im Rahmen von Asset Recovery Verfahren können selbst ausländische Vollstreckungstitel teils direkt oder indirekt in Liechtenstein anerkannt und vollstreckt werden und als Basis für den Zugriff auf Vermögenswerten dienen.

Niedermüller Rechtsanwälte verfügt über ein erfahrenes Team an Spezialisten im Bereich Asset Recovery und berät internationale Mandanten regelmässig in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Asset Recovery Verfahren. Das Asset Recovery Team wird dabei von Managing Partner Dr. Matthias Niedermüller M.B.L.-HSG angeführt wird. 

Cover Panoramic Asset Recovery Lexology

Lexology Panoramic Asset Recovery 2026