Lexology Panoramic Dispute Resolution 2025

Die Publikation Lexology Panoramic Dispute Resolution 2025 Liechtenstein bietet einen hilfreichen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Zivilverfahrens- und des Vollstreckungsrechts, die verfügbaren Massnahmen zur einstweiligen Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Vollstreckung in- und ausländischer zivilrechtlicher Titel in Bezug auf in Liechtenstein belegene Vermögenswerte. 

Das liechtensteinische Zivilverfahrensrecht bietet weitläufige Möglichkeiten, zivilrechtliche Ansprüche auf Zahlung und sonstige Leistungen sowie auf Feststellung durch die gerichtliche Anordnung provisorischer/vorsorglicher Massnahmen gegen inländische und ausländische Schuldner einstweilen zu sichern (einstweiliger Rechtsschutz) zu sichern. Die auf dieser Grundlage gesicherten Ansprüche können danach Zivilverfahren oder Schiedsverfahren durchgesetzt werden. Ein Instanzenzug durch drei Instanzen sichert die Qualität der gerichtlichen Entscheidungen innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmen. 

Die Publikation befasst sich neben einer Darstellung des Zivilgerichtswesens mit dem Sicherungsverfahren sowie mit der anschliessenden Beweisaufnahme im Hauptverfahren, der Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen und deren zwangsweiser Vollstreckung.   

Besonders effektiv ist der Erlass einstweiliger sichernder Massnahmen wie Verfügungsverbote und Vermögenssperre, die Verfügungshandlungen des Schuldners verhindern und damit den Zugriff des Gläubigers auf diese Vermögenswerte sichern können. Dabei kommt insbesondere die zwangsweise Anordnung eines prioritären Pfandrechtes infrage. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit des Zugriffs auf sogenannte vermögenswerte Rechte, welche indirekt Zugriff auf in Liechtenstein belegenes Vermögen bieten. Zu solchen Rechten zählen insbesondere Auftragsrechte, Gesellschafterrechte, Mandatsrechte und Instruktionsrechte.

Auch Gesellschaften und andere Rechtspersonen, die dem Schuldner nahestehen, können Gegenstand von Verfügungsverboten und Vermögenssperren sein, um damit einen Durchgriff auf Vermögenswerte von Gesellschaften und anderen Rechtspersonen zu sichern, die dem Schuldner wirtschaftlich zuzuordnen sind. Zudem können auch Ansprüche gegen Direktoren von involvierten Gesellschaften bestehen und Verantwortlichkeitsansprüche gegen Direktoren bestehen und zur Sicherung herangezogen werden. Solche Massnahmen haben den Zweck sicherzustellen, dass für den Fall des Zuspruchs im Hauptverfahren ausreichend Vermögen in Liechtenstein vorhanden ist, in das Vollstreckung geführt werden kann. 

Weiters bietet das liechtensteinische Recht Massnahmen zur Erlangung von Informationen und der Möglichkeit von Disclosure Verfahren in Liechtenstein. Auch können im Rahmen von Asset Recovery Verfahren ausländischer Vollstreckungstitel teils direkt oder indirekt in Liechtenstein anerkannt und vollstreckt werden und als Basis für die Einbringung von Vermögenswerten dienen.

Die liechtensteinischen Gerichte nehmen ihre internationale Zuständigkeit auch war, wenn der einzige Anknüpfungspunkt für den Rechtsfall in Liechtenstein belegenes Vermögen des Schuldners ist (Vermögensgerichtsstand). 

Die Aufnahme von Beweisen im Hauptverfahren, vor allem durch die Vorlage von Urkunden, die Einvernahme von Zeugen und der Parteien sowie die Einholung von Sachverständigengutachten, folgt den Grundsätzen des kontinentaleuropäischen Zivilverfahrensrecht unter Wahrung der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). 

Die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts hat teilweise auch nach ausländischem Recht zu erfolgen. Die Gerichte verfügen über umfassende Erfahrung mit der Einholung von Rechtsgutachten zum ausländischen Recht. Im internationalen Vergleich ist die zu erwartende Verfahrensdauer kurz. Das gilt auch für die Inanspruchnahme der Rechtsmittelgerichte zur Überprüfung unterinstanzlicher Entscheidungen. 

Niedermüller Rechtsanwälte verfügt über ein erfahrenes Team an Spezialisten im Dispute Resolution und Arbitration, welches von Managing Partner Dr. Matthias Niedermüller M.B.L.-HSG angeführt wird und Mandanten nicht nur in nationalen sondern insbesondere in komplexen grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren vertritt.

3|2025

Panoramic Dispute Resolution Liechtenstein 2025

Panoramic Dispute Resolution Liechtenstein 2025