Die TGI AG, Vaduz hat bereits in der Vergangenheit für einige mediale Aufmerksamkeit gesorgt und war Gegenstand von Warnmeldungen der FMA. Nunmehr haben die Kunden der TGI AG die Möglichkeit, die geleisteten Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich zurückzufordern.
Mit Verfügung vom 26. Mai 2026, welche am 28.05.2026 publiziert wurde, hat die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) der TGI AG den Vertrieb und das öffentliche Angebot der Produkte «Customer Basic 2 %», «Sales Premium» und «Sofortrabatt» mit sofortiger Wirkung untersagt. Die FMA qualifiziert diese Produkte als bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft, das die TGI AG ohne die erforderliche Bewilligung betrieb.
Zugleich verpflichtet die FMA die TGI AG, die als Einlagen entgegengenommenen Gelder binnen vier Monaten die offenen Goldkäufe rückabzuwickeln und den Kunden ihre Zahlungen zurückerstatten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar und hat die FMA einem allfälligen Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung entzogen.
Für sämtliche betroffenen Kunden ist es ratsam, ihre Ansprüche gegen die TGI AG unverzüglich zu sichern und geltend zu machen. Neben der Rückforderung des Kaufpreises kommen Schadenersatzansprüche in Betracht. Dies insbesondere auhc gegen sämtliche handelnden Organe der TGI AG, welche das unerlaubte Einlagengeschäft zu verantworten haben.
Die TGI AG bestreitet die Vorwürfe und zugleich ist parallel eine «TGI International» mit Sitzadresse in Dubai aufgetreten. Dies indiziert, dass die TGI beabsichtigten könnte, das Geschäft und auch die Gelder möglicherweise nach Dubai verlagern möchte.
Zudem ist unklar, ob die TGI AG unabhängig davon in der Lage wäre, die Ansprüche der Kunden vollständig zu befriedigen, oder gar eine Insolvenz droht.
In einer solchen Situation zählt jeder Tag. Betroffene Kunden können mittels einstweiliger Verfügungen nicht nur einen potentiellen Abfluss von Geldern verhindern und die Befriedigung der Ansprüche sichern. Einstweilige Verfügungen liechtensteinischer Gerichte verschaffen den Kunden auch ein prioritäres Pfandrecht, welches unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine vorrangige Befriedigung in Insolvenzverfahren ermöglichen kann.
Niedermüller Rechtsanwälte verfügt über ein schlagkräftiges Team, welches über umfassende Expertise und Erfahrung bei der effizienten und erfolgreichen Sicherung und Durchsetzung von Gläubigeransprüchen verfügt.
Gerne prüfen wir Ihre Dokumentation und erläutern die Erfolgsaussichten und nächsten Schritten. Bei Interesse schicken Sie eine E-Mail mit Erläuterungen und Unterlagen mit dem Betreff «Ansprüche gegen TGI» an office@niedermueller.law