Arbeitsrecht
Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen entladen sich oft emotionsgeladen. Gleichzeitig können sie für beide Parteien auch abseits der meist hohen Kostenfolgen schwerwiegende Konsequenzen haben. Nicht selten sind solche Auseinandersetzungen unpräzisen Formulierungen in arbeitsrechtlichen Dokumenten (einschliesslich Betriebs- und Personalreglements), fehlendem Detailwissen in arbeitsrechtlichen Fragen oder unüberlegtem Vorgehen im Vorfeld allfälliger Gerichtsprozesse geschuldet. Sie wären also vermeidbar …
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Bereichen des privaten und kollektiven Arbeitsrechts. Dies mitumfasst insbesondere
- aussergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Arbeitsrechtskonflikten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen
- die Erstellung und streitvorbeugende Ausgestaltung arbeitsvertraglicher Dokumente aller Art (Arbeitsverträge, allgemeine Anstellungsbedingungen, Personal- und Bonusreglemente etc.)
- Ausgestaltung und Durchsetzung von Konkurrenzverboten
- Durchsetzung und allfällige Abwehr von Lohn- und Bonusforderungen
- Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Freistellungen, Ausarbeitung und Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitszeugnisse, Ferien-, Überzeit- und Bonusabgeltungen etc.)
- Diskriminierungen am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung etc.)
- Interne Untersuchungen