Asset Recovery

Gesellschaften und auch natürliche Personen, welche Opfer des Entzugs ihrer Vermögenswerte sind oder bestehende Ansprüche gegen Schuldner durchsetzen wollen, sehen sich oft mit einer Vielfalt an Hindernissen konfrontiert, um an die ihnen zustehenden Vermögenswerte zu gelangen. Oft bestehen scheinbar undurchdringbare Strukturen, welche den Gläubigern den Zugriff verunmöglichen sollen.

Eine unserer Haupttätigkeiten ist die Unterstützung Geschädigter von Wirtschaftsdelikten beim Auffinden und Wiedererlangen entzogener Vermögenswerte. Wir unterstützen gleichermassen Gläubiger mit bestehenden Ansprüchen, die oft vom Schuldner aufgebauten Hindernisse gegen den Zugriff auf das Vermögen zu überwinden und solidarisch haftende Personen zu determinieren. Dies sowohl auf dem Zivilrechtsweg als auch durch Einleitung und Unterstützung von strafrechtlichen Ermittlungen. Dabei setzen wir auch die erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass die gefundenen Vermögenswerte für unseren Mandanten gesichert werden.