Verantwortlichkeitsrecht
Organe einer Gesellschaft müssen eine Vielzahl an Entscheidungen treffen und birgt die Tätigkeit eine Vielzahl an Risiken, welche oft nicht leicht erkennbar sind. Sind einer Gesellschaft Schäden oder Verluste entstanden, stellt sich oft die Frage, ob die Handlungen und Unterlassungen der Organe einer Gesellschaft im Einklang mit deren Pflichten gegenüber der Gesellschaft standen oder ein fehlbares Organ der Gesellschaft die entstandenen Schäden und Verluste zu ersetzen hat. Oft beruhen Schäden einer Gesellschaft gerade auf einem Fehlverhalten oder einer Untätigkeit ihrer Organe und dreht es sich dabei oft um beachtliche Schadenssummen.
Wir beraten Gesellschaften und deren Organe bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich der Organhaftung und führen auch präventive Risikoanalysen durch.